Kritik am Rundfunkbeitrag: Gerechtfertigt oder Geldverschwendung?

11 Rundfunkanstalten, 21 TV-Sender, 73 Radiosender: Das alles für 18,36 Euro im Monat. Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sein Ziel ist im Medienstaatsvertrag verankert. Durch jährliche Einnahmen von 10 Milliarden Euro soll die Umsetzung des gesetzlich festgelegten öffentlich-rechtlichen Programmauftrags gewährleistet werden. Und trotzdem wird immer wieder Kritik am Rundfunkbeitrag laut.

Er sei zwangsfinanziert und ein „Mega-Wucher“, heißt es von Seiten der NRW-Fraktion der AfD. Weiter wirft sie mit Begriffen wie “GEZ-Größenwahn” und “schamloser Gier und Aufblähung” um sich. Zuletzt kam auch Kritik am Rundfunkbeitrag aus Reihen der Jungen Liberalen, der Jugendorganisation der FDP. Anfang April forderten sie eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Es muss Schluss sein mit Unterhaltungsformaten, die jedes Jahr mehrere Millionen kosten und von Studierenden und Auszubildenden mitfinanziert werden“, hieß es von Franziska Brandmann, Vorsitzende der Jungen Liberalen, gegenüber der Rheinischen Post. Ein zu großer Teil fließe ihres Erachtens in Produktionen, die “zu Meinungsbildung null beitragen.”

Auch Bürger kritisieren Rundfunkbeitrag

Ähnlich kritisch stehen einige Bürger der Beitragspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber. Der Grund: Sie schließt auch Wohnungen ohne Radio- oder Fernsehgeräte ein, unabhängig davon, ob sie die Programme von WDR, NDR und Co. tatsächlich konsumieren. Auch fehlten Hinweise auf die Verwendung der Gelder und Mitsprachemöglichkeiten.

Wie eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ohne Rundfunkgebühr aussehen könnte, zeigt Frankreich. Hier wurde die auch dort kritisierte Rundfunkbeitrag in Höhe von 11,50 Euro pro Monat 2022 abgeschafft. Stattdessen werden die Programme nun über die Mehrwertsteuer finanziert. Ein Konzept, welches auch in Deutschland bald Realität werden könnte? Unwahrscheinlich.

Rundfunkbeitrag in Kritik: Das sagt die Rechtsgrundlage

In Deutschland gilt bislang Folgendes: Gemäß des Bundesverfassungsgerichts ist Rundfunkbeitragspflicht mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den stetig kritisierten Rundfunkbeitrag als zulässig erklärt. Demnach handelt es sich nicht um unerlaubte staatliche Beihilfen (EuGH, 13.12.2018, Az. C-492/17). Was sagen die Kölner Bürger? Perspektive Journalismus hat die nachgefragt: Halten Sie den Rundfunkbeitrag für gerechtfertigt? Welchen Mehrwert bietet er Ihnen? Und wie sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert werden?

Autor

  • Vanessa Wobb

    Vanessa bezeichnet sich selbst als Printliebhaberin mit digitalen Wurzeln. Mit dem Journalismus hat sie schon in den Kinderschuhen begonnen und ist heute für diverse Medien im Bereich Familie, Lokales und Marketing tätig.

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